Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Aufträge zwischen Ralph Mousel Visualisierung (im Folgenden RMV abgekürzt) und dem Kunden (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt). Sie gehen eventuellen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vor. Durch die Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an.
2. BEAUFTRAGUNG
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur im Umfang der Auftragsbestätigung verbindlich. Nur schriftliche Abweichungen von der Auftragsbestätigung sind gültig. RMV behält sich vor, für mehrere Auftraggeber gleiche Aufgaben oder Wettbewerbe auszuführen, verpflichtet sich jedoch zur Einhaltung von Diskretion und Geheimhaltung. Der Vertragspartner ist grundsätzlich nicht berechtigt, beauftragte Leistungen zurückzuziehen.
3. DATEN
Die Daten, die zur Erstellung des Projektes benötigt werden, müssen in digitaler und kompatibler Form vor Projektbeginn zur Verfügung gestellt werden und sind Teil des verbindlichen Vertragsangebots. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, muss der Vertragspartner passende Fotos zur Integration in die vorhandene Umgebung oder als Hintergrundfotos kostenlos zur Verfügung stellen. RMV ist nicht verantwortlich, wenn das Ergebnis aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen ungenau ist. Sämtliche von RMV produzierten 3D-Daten, Texturen und sonstige Produkte bleiben Eigentum von RMV. RMV archiviert alle Projektdaten und Arbeitsergebnisse. Der Vertragspartner kann keine Ansprüche geltend machen, wenn die Daten verloren gehen oder beschädigt werden
4. PROJEKTABLAUF
Der Vertragspartner benennt einen Ansprechpartner, der während des gesamten Projekts für RMV erreichbar ist. Der Ansprechpartner ist ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen. Der Projektablauf umfasst:
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Bauen eines 3D Modells anhand der freigegebenen CAD-Pläne oder Aufbereiten des zur Verfügung gestellten 3D Modells.
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Festlegung der Standpunkte/Perspektiven anhand von Vorschaubildern und Freigabe der Geometrie durch den Ansprechpartner.
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Integration zusätzlicher Informationen (Lichtstimmung, Materialien, Möbel, Bepflanzung, sonstige Ausstattungselemente usw.)
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Fertige 3D-Visualisierung mit allen bis dahin zur Verfügung gestellten Informationen und ggf. eingearbeiteten Korrekturen.
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Abschließende kleinere Anpassungen im inkludierten Korrekturdurchgang.
Die Erstellung von Varianten ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Lieferzeit beträgt ab freigegebenem 3D-Modell für 1-2 Visualisierungen ca. 5 Werktage, für jede weitere Visualisierung: ca. 2 Werktage zusätzlich.
5. LEISTUNG
Vertragsgegenstände können unter anderem Visualisierungen und Animationen für verschiedene Medien sowie Foto-, Film- und Videoproduktionen und andere Design-Leistungen umfassen. Der genaue Vertragsgegenstand wird durch das Angebot oder die Leistungsbeschreibung und den erteilten Auftrag festgelegt.
Alle Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungen und Datenübermittlungen sind im Preis inbegriffen. RMV wird den erteilten Auftrag gewissenhaft ausführen.
Falls RMV bereits erstellte Projekte überarbeiten muss, müssen die zu ändernden Bereiche in geeigneten Unterlagen klar, vollständig, und eindeutig erkennbar gekennzeichnet und beschrieben werden.
Alle sich im Besitz von RMV befindlichen 2D- und 3D-Elemente werden kostenlos zur Erstellung der Werke zur Verfügung gestellt. Falls jedoch spezielle Elemente benötigt werden, z.B. 3D-Modelle von bestimmten Möbeln, Texturen, Foto, usw., muss der Auftraggeber diese zur Verfügung stellen.
Dabei kann RMV nicht die Verletzung von Urheber- und anderen Rechten haftbar gemacht werden, die im Rahmen der Auftragsausführung auftreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
6. FREMDLEISTUNG
RMV ist berechtigt notwendige Fremdleistungen durch Dritte ausführen lassen. Kreativen Fremdleistungen (z.B. Foto- oder Drohnenaufnahmen, Musikproduktion, Sprachaufnahmen usw.) werden von RMV nur Aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen vergeben.
7. ÄNDERUNGEN
Änderungswünsche des Vertragspartners, die von den freigegebenen Daten bei Projektbeginn abweichen, müssen schriftlich an RMV mitgeteilt werden und können je nach Umfang eine Verschiebung des Fertigstellungstermins, sowie vom Vertragspartner zu tragende Mehrkosten mit sich bringen.
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8. LIEFERUNG, TERMINE
RMV ist bemüht, die vereinbarten Fertigstellungstermine möglichst genau einzuhalten. Die Termine können jedoch nur eingehalten werden, wenn der Vertragspartner alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen zu den von RMV angegebenen Terminen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang nachkommt.
Verzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Vertragspartners entstehen, sind von RMV nicht zu vertreten. Der Vertragspartner trägt die daraus resultierenden Mehrkosten. Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
9. URHEBERRECHT und NUTZUNGSRECHT
Alle Urheberrechte an denen im Rahmen des Auftrags erstellten Werke verbleiben bei RMV. Der Vertragspartner erwirbt ein zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages tritt dieses Nutzungsrecht in Kraft. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei allen Veröffentlichungen zur ordnungsgemäßen, deutlich sichtbaren Anbringung des Urheberhinweises (© Ralph Mousel - gerne verlinkt (www.ralphmousel.lu); instagram: @ralphmousel.lu; facebook: Ralph Mousel Visualisierung).
Von der Verpflichtung zur Anbringung des Urheberhinweises ausgenommen sind laufende Verfahren wie z.B. anonyme Wettbewerbsverfahren, bei denen die Anforderung der Wahrung der Anonymität im Vorfeld bekannt gegeben werden muss. Nach Verfahrensentscheidung gelten wiederum die Verpflichtungen zur Namensnennung des Urhebers.
Die Nutzung der Werke ist auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt. Die Werke dürfen nur in Originalform publiziert werden.
Eine Veränderung darf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers vorgenommen werden.
Im Falle von Veröffentlichungen in Printmedien sind RMV kostenlose Exemplare zuzusenden. Eine Nutzung über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von RMV zulässig. Eine Weitergabe der Werke an Dritte bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung von RMV. RMV hat das Recht, die erstellten Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Sollte bei einer Veröffentlichung ein falscher Urheber genannt werden, oder der Hinweis gänzlich fehlen, erlöschen sämtliche erworbenen Nutzungsrechte sofort.
Sollen für die zu erbringende Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners Produkte verwendet werden, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Vertragspartner anerkannt.
RMV kann für die Verletzung etwaiger Patente oder sonstiger Schutzrechte nicht haftbar gemacht werden.
RMV wird die erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden. Bei laufenden Verfahren (anonyme Wettbewerbsverfahren u.dgl.) werden die gelieferten Produkte erst nach Verfahrensentscheidung veröffentlicht.
Sollten Gründe vorliegen, die gelieferten Produkte gar nicht oder erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veröffentlichen, ist dies im Vorfeld vom Vertragspartner unaufgefordert bekanntzugeben.
10. GEwÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
RMV gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß erbracht werden. Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Eine Haftung für Schäden oder Verzögerungen aufgrund Höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Vertragspartner können nicht gegen RMV geltend gemacht werden. Der Vertragspartner stellt RMV von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten frei.
RMV ist nicht verantwortlich für Projekt- oder Inhaltsänderungen, die durch eine dritte Partei oder den Vertragspartner nach Projektbeginn verursacht werden.
Nach der Auftragsvergabe können inhaltliche Änderungen des Projekts zu Verzögerungen beim Fertigstellungstermin, zu zusätzlichen Kosten und Nachträgen führen. Zeitverzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Lieferung von Daten oder durch verspätete Rückmeldungen und Freigaben seitens des Auftraggebers oder Dritter verursacht werden, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Produktionszeitraumes und können zur Verzögerung der Abgabe führen.
RMV haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. RMV haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
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11. HONORAR, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnungen von RMV sind zuzüglich Mehrwertsteuer innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Für Aufträge, die aus mehreren Einheiten bestehen oder über einen längeren Zeitraum laufen, ist RMV berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Wenn der Vertragspartner die Zahlungsfrist versäumt, gerät er automatisch in Verzug, auch wenn keine Mahnung erfolgt ist. Wenn der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungen nicht einhält, hat RMV das Recht, die laufenden Arbeiten einzustellen, und der Vertragspartner muss alle damit verbundenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn tragen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in banküblichem Umfang berechnet. Der Vertragspartner kann keine Zahlungen zurückhalten, auch nicht wegen Unvollständigkeit der Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Beanstandungen. Das Nutzungsrecht der gelieferten Produkte tritt erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags in Kraft.
12. Datenschutz
RMV verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Anfragenbearbeitung und Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet. Der Vertragspartner stimmt der Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zu.
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13. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, GÜLTIGES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von RMV. Es gilt luxemburgisches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz nicht in Luxemburg hat.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN und SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung zu treffen.
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(Stand April 2023)